US-Transgender-Antragsteller*innen können den Geschlechtseintrag im Pass wieder aktualisieren

Am 17. Juni 2025 erließ Bundesrichterin Julia Kobick eine landesweite einstweilige Verfügung, die der Trump-Regierung untersagt, die Passregel aus der Exekutivanordnung von 2025 durchzusetzen. Diese Regel hatte verlangt, dass der Geschlechtseintrag mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Damit gelten wieder die Optionen „M“, „F“ oder „X“, wie sie die Richtlinie des Außenministeriums von 2021 vorsah. Das Urteil gilt für alle trans- und nichtbinären Personen, die einen neuen, erneuerten, verlorenen oder geänderten Pass beantragen.

Orion Hodge begrüßt die Entscheidung

Orion Hodge hatte bereits offiziell seinen Namen ändern lassen – ein Schritt, der Zeit, Papierkram und Gebühren kostete. Doch obwohl er anschließend einen Pass mit dem richtigen Namen erhielt, blieb der Geschlechtseintrag unverändert – eine tägliche Erinnerung daran, dass das System seine Identität noch immer nicht vollständig anerkannte.

Die Diskrepanz zwischen seinen Ausweispapieren und seinem gelebten Alltag verursachte Stress bei Reisen und in anderen offiziellen Situationen. Für Hodge bedeutet der Gerichtsentscheid weit mehr als eine bürokratische Korrektur: Er steht für Anerkennung und Respekt, auf die er und viele andere lange gewartet haben. Einen Ausweis mit übereinstimmendem Namen und Geschlecht zu besitzen, ist ein grundlegender, aber kraftvoller Schritt zu Würde und Teilhabe.

Juristische Begründung und größere Tragweite

Das Gericht von Richterin Kobick stellte fest, dass die Regelung aus der Trump-Ära wahrscheinlich gegen die Gleichbehandlungsklausel der Verfassung verstößt. Sie sei von Vorurteilen geprägt und diene keinem legitimen staatlichen Interesse. Die Verfügung erweitert eine frühere einstweilige Anordnung, die zunächst nur für sechs Kläger*innen galt, auf alle vergleichbar Betroffenen.

Außenministerium stellt frühere Praxis wieder her

Das State Department bestätigte, dass es der richterlichen Anordnung nachkommt und das System von 2021 wieder einführt, bei dem Antragstellende „M“, „F“ oder „X“ selbst auswählen können. Die Behörde betonte, sie bleibe sowohl der Dokumentensicherheit als auch der Befolgung von Gerichtsbeschlüssen verpflichtet.

Eine Erinnerung an die anhaltende Debatte

Die Entscheidung reiht sich in eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten über die Rechte von trans- und nichtbinären Menschen in den USA ein, zum Beispiel zur Gesundheitsversorgung oder zu Schulrichtlinien. Für euch, die ihr mit europäischen Systemen vertraut seid, in denen Änderungen des Geschlechtseintrags häufiger möglich sind, zeigt das Urteil, wie stark die rechtliche Anerkennung noch variiert und wie schnell sie sich unter unterschiedlichen Regierungen ändern kann.